Haben sie die Vermutung, dass ihr Gebäude mit Asbest belastet ist?
Was müssen sie jetzt unternehmen?
Es gibt zwei Möglichkeiten:
Asbestsanierung oder Entsorgung.
Für jede dieser Möglichkeiten sind arbeitsschutztechnische und gesetzliche Vorgaben zwingend einzuhalten.
Hierfür wurden vom Gesetzgeber eine Vielzahl von Bestimmungen, Vorgaben, Gesetzen, Arbeitsanweisung usw. erlassen.
Als Bauherr sind sie grundsätzlich für deren Einhaltung verantwortlich. Nichtbeachtung kann zu empfindlichen Strafen führen.
Bei dieser komplexen Aufgabe können wir sie qualifiziert unterstützen.
Wir sind zertifiziert nach TRGS 519 und TRGS 521. Permanente Fortbildung hält uns und unsere Kunden immer auf dem neuesten Stand.
Wenn sie mehr wissen möchten, nehmen sie unverbindlich und kostenlos Kontakt mit uns auf.